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   LG Hamburg, 28.08.2018 - 307 O 263/16   

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https://dejure.org/2018,48572
LG Hamburg, 28.08.2018 - 307 O 263/16 (https://dejure.org/2018,48572)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.2018 - 307 O 263/16 (https://dejure.org/2018,48572)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 2018 - 307 O 263/16 (https://dejure.org/2018,48572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 256 Abs 1 ZPO, §§ 346 ff BGB, § 357 Abs 1 BGB
    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit von Feststellungsanträgen nach Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragsformular der Hamburger Sparkasse AG fehlerhaft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 24.01.2018 - 13 U 242/16

    Rückabwicklung von Altverträgen über Immobiliarkredite nach Widerruf: Verwendung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.08.2018 - 307 O 263/16
    Die Kläger vertreten in diesem Schriftsatz die Auffassung, die Klage sei zulässig, ihr Feststellungsinteresse bestehe fort, weil die Beklagte den Antrag zu 1 nicht ausdrücklich anerkannt habe, die Zulässigkeit des Antrages zu 2. ergebe sich aus dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht vom 24.01.2018, AZ 13 U 242/16 (Anlage K 34).

    Den Beklagten stand nach der ständigen Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 24.01.2018 - 13 U 242/16, Seite 11, Anlage K 34) auch nach dem Widerruf für die Nutzung der Darlehensvaluta Entschädigung in Höhe der Vertragszinsen zu.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen auf die auch im vorliegenden Fall zutreffenden Ausführungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in dem den Parteien als Anlage K 34 vorliegenden Urteil vom 24.01.2018 - 13 U 242/16 - , unter II. 2. c) (Seite 14 f.).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 28.08.2018 - 307 O 263/16
    Nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung vom 06.04.2017 auf die Entscheidung des BGH vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15 - zu einer gleichlautenden Widerrufsbelehrung hingewiesen und mit Beschluss vom 18.07.2017 zum damaligen Zeitpunkt die Feststellungsanträge für zulässig erachtet hat, hat aber die Beklagte die aus ihrer Sicht noch offene Darlehensvaluta entgegengenommen, die sich nach annuitätischer Anrechnung der von den Klägern (auch nach dem Widerruf) gezahlten monatlichen Raten ergab, den Klägern (unter Abzug an das Finanzamt abgeführten Abgeltungssteuer) Nutzungsersatz ausgezahlt und mit Schriftsätzen vom 01.09.2017, 02.11.2017 und 02.01.2018 mitgeteilt, dass damit aus ihrer Sicht die gegenseitigen Ansprüche insgesamt erledigt seien und sie keine weiteren Ansprüche aus dem widerrufenen Darlehen mehr herleite.
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Auszug aus LG Hamburg, 28.08.2018 - 307 O 263/16
    Ist dem Kläger eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar und erschöpft sie das Rechtsschutzziel, fehlt ihm das Feststellungsinteresse, weil er im Sinne einer besseren Rechtsschutzmöglichkeit den Streitstoff in einem Prozess klären kann (BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766, Rn. 11, zitiert nach juris).
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